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VG Berlin, 30.04.2003 - 19 A 284.02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Benachteiligung/Schlechterstellung von Behinderten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Befreiung vom Gebot behindertengerechten Bauens bei der Errichtung eines Denkmals; Verpflichtung der "Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas" zur Errichtung des Denkmals nach dem Entwurf des Architekten Peter Eisenman ("Eisenman II"); Erfordernis einer ...
- 123recht.net (Pressemeldung)
Bau des Holocaust-Mahnmals kann wie geplant weitergehen // Klage um Frage der Behindertengerechtigkeit abgewiesen
Papierfundstellen
- NJW 2003, 2927
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94
Testierausschluß Taubstummer
Auszug aus VG Berlin, 30.04.2003 - 19 A 284.02
Eine Schlechterstellung Behinderter ist danach zulässig, wenn zwingende Gründe dafür vorliegen (BVerfGE 99, 341, 357). - BVerfG, 03.11.1987 - 1 BvR 1257/84
Herrnburger Bericht
Auszug aus VG Berlin, 30.04.2003 - 19 A 284.02
In dem Konflikt zwischen Kunstfreiheit und Benachteiligungsverbot Behinderter bat der Beklagte einen tragfähigen Ausgleich der widerstreitenden verfassungsrechtlichen Interessen gefunden (vgl. BVerfGE 77, 240, 253). - BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97
Integrative Beschulung
Auszug aus VG Berlin, 30.04.2003 - 19 A 284.02
Eine Benachteiligung kann auch bei einem Ausschluss von Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten durch die öffentliche Gewalt gegeben sein, wenn dieser nicht durch eine auf die Behinderung bezogene Förderungsmaßnahme hinlänglich kompensiert wird (BVerfGE 96, 288, 301 = NJW 1998, 131 f.). - BVerwG, 09.06.1978 - 4 C 54.75
Nachbarschützende Festsetzungen eines Bebauungsplans; Einfacher und …
Auszug aus VG Berlin, 30.04.2003 - 19 A 284.02
Gründe des Wohls der Allgemeinheit erfassen alles, was gemeinhin unter den öffentlichen Belangen bzw. den öffentlichen Interessen zu verstehen ist; insbesondere sind darunter auch soziale und kulturelle Bedürfnisse der Bevölkerung zu fassen (vgl. § 1 Abs. 5 Nr. 3 BauGB; BVerwGE 56, 71, 74 ff.).